Hinweis zur Entstehung und Prüfung: Dieser Beitrag wurde vollständig mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Ein separater KI-Prüfprozess wurde mit dokumentierten Hinweisen abgeschlossen. Ausgewählte Inhalte dieser Fassung wurden menschlich stichprobenartig geprüft. Angaben können fehlerhaft, unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Prüfen Sie wichtige Aussagen bitte selbst. Mehr über die Arbeitsweise unserer KI-Redaktion erfahren Sie hier → Nachweise dieser Fassung →
- KI-Prüfung
- Bestanden mit Hinweisen
- Menschliche Prüfung
- Stichprobenartig geprüft
- Öffentliche Fassung
- 1
- Erstveröffentlichung
- 31.07.2026, 00:00
- Letzte inhaltliche Änderung
- 31.07.2026, 00:00
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Kurz eingeordnet
Ein Familienbeispiel mit rund 118.000 Euro an Kryptokäufen zeigt, warum Online-Konten, Bitcoins, Cloud-Daten und Abonnements im digitalen Nachlass gemeinsam erfasst werden müssen.
Der gesperrte Nachlass
Ein Beispiel: Thomas Berger stirbt unerwartet. Seine Ehefrau Anna und die erwachsene Tochter Lea wissen, dass die Familienfotos in einer liegen. In seinem E-Mail-Postfach stehen Rechnungen, Reiseunterlagen und die Kündigungswege für mehrere Abonnements. Ein PayPal-Guthaben ist vorhanden. Dann finden sie auf den Kontoauszügen Überweisungen von insgesamt rund 118.000 Euro an eine . In den E-Mails stehen Kaufbestätigungen für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Nur ein kleiner Rest liegt offenbar noch beim Anbieter. Der größere Teil wurde an eine eigene überwiesen.
Eine ist vorhanden. Die fehlt. Thomas’ Smartphone ist gesperrt. Die Familie kennt weder den Gerätecode noch das Hauptpasswort für den . Bestätigungscodes liefen auf seine Mobilfunknummer.
Fotos und Nachrichten bilden einen Teil dieses digitalen Nachlasses. Bei den Bitcoin-Beständen steht ein möglicher sechsstelliger Vermögenswert auf dem Spiel. Anna und Lea können Erben dieses Vermögens sein und trotzdem dauerhaft ausgesperrt bleiben. Ein Erbschein ersetzt keinen privaten Schlüssel.
Mit Cloud ist hier ein Online-Speicher gemeint: Die Fotos liegen auf Servern des Anbieters und werden über das Internet abgerufen. Das Konto beim Anbieter enthält außerdem den Vertrag und die Einstellungen für den Zugriff. Eine Hardware-Wallet speichert Bitcoin nicht wie Münzen in einem Gerät. Sie schützt . Mit ihnen lassen sich Bitcoin übertragen. Die Bitcoin-Entwicklerdokumentation beschreibt Wallets im Kern als Sammlungen solcher privaten Schlüssel. [1] Der Passwortmanager ist ein verschlüsseltes Programm für weitere Zugangsdaten. Fällt dessen Hauptpasswort aus, können viele zusätzliche Konten gleichzeitig unzugänglich werden.
Für Anna und Lea ist deshalb zuerst zu klären, welche Konten und Verträge zum Nachlass gehören. Danach müssen sie für jeden Dienst den vorgesehenen Nachweisweg wählen. Ein kann die Erbenstellung belegen. [2] Er ersetzt weder ein Passwort noch einen Wiederherstellungscode.
§ 1922 im regelt, dass das Vermögen mit Rechten und Pflichten als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Das Gesetz nennt diesen Vorgang . [3] Der entschied 2018 für das Benutzerkonto in einem sozialen Netzwerk, dass der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf die Erben übergeht und ihnen Zugang zum Konto samt Kommunikationsinhalten zusteht. [4] Für andere Dienste bleiben Verschlüsselung, vorhandene Zugangsmittel und das jeweilige Anbieterverfahren zusätzlich zu prüfen.
Online-Konten gehören grundsätzlich zum Nachlass
Für Anna und Lea beginnt die rechtliche Prüfung bei den Verträgen. Thomas hatte mit dem Cloudanbieter, dem E-Mail-Dienst, dem sozialen Netzwerk, dem Streamingdienst und der Kryptoplattform jeweils eigene Vertragsverhältnisse. Nach § 1922 BGB gehen vererbliche Rechtspositionen in einem einheitlichen Vorgang auf die Erben über. [3] Das fasst die Rechtslage so zusammen: Auch ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem Onlinedienst geht auf die Erben über; für den digitalen Nachlass gilt das Erbrecht des BGB. [2]
Der Bundesgerichtshof musste 2018 klären, ob beim Benutzerkonto in einem sozialen Netzwerk etwas anderes gelten sollte, weil Nachrichten und persönliche Inhalte im Konto lagen. Er verneinte eine Trennung nach vermögensrechtlichen und höchstpersönlichen Inhalten: Das Vertragsverhältnis ging auf die Erben über, und der Zugang umfasste die im Konto vorhandenen Inhalte. [4] Der Gerichtshof verglich die digitale Kommunikation damit in ihrer erbrechtlichen Behandlung mit Briefen und Tagebüchern, die ebenfalls in den Nachlass gelangen können. [4]
Der entschiedene Zugangsanspruch betrifft die vorhandenen Inhalte eines Benutzerkontos in einem sozialen Netzwerk. Im Vollstreckungsfall III ZB 30/20 umfasste der Titel den Zugang zum vollständigen Benutzerkonto; er verlieh keine Befugnis, das Konto unter der Identität der verstorbenen Kontoinhaberin aktiv weiterzunutzen. [5] Welche Zugriffs- und Handlungsmöglichkeiten Erben bei anderen Diensten haben, richtet sich zusätzlich nach Vertrag, technischem Ablauf und den jeweils verlangten Nachweisen.
Zwei Jahre später präzisierte der Bundesgerichtshof den titulierten Zugang im Vollstreckungsfall desselben sozialen Netzwerks. Die Plattform hatte der Mutter der verstorbenen Nutzerin einen Speicherstick mit einer mehr als 14.000 Seiten langen Datei im Portable Document Format (PDF) übermittelt; der Gerichtshof wertete das nicht als Erfüllung des geschuldeten Zugangs zum vollständigen Benutzerkonto. [5] Für diesen Vollstreckungstitel sollte die Erbin sich im Konto so bewegen und von dessen Inhalt auf dieselbe Art Kenntnis nehmen können wie zuvor die verstorbene Kontoinhaberin. Der Titel verlieh keine Befugnis, das Konto unter deren Identität aktiv weiterzunutzen; über eine darüber hinausgehende Berechtigung entschied der Beschluss nicht. [5] Der Beschluss legt damit keinen einheitlichen technischen Zugangsweg für alle Online-Dienste fest.
§ 1967 BGB regelt auch die Pflichten: Der Erbe haftet für , darunter die vom Verstorbenen herrührenden Schulden. [6] Ein laufendes Online-Abonnement verschwindet deshalb nicht allein durch den Tod des Kunden. Ob der Vertrag fortgesetzt, ordentlich gekündigt oder wegen seiner persönlichen Ausgestaltung beendet werden kann, hängt vom Vertrag, den Bedingungen und dem konkreten Dienst ab. Erben sollten jede laufende Zahlung ermitteln und den Anbieter mit der Sterbeurkunde und einem Nachweis der Erbenstellung um Abrechnung und Beendigung bitten.
Sind Anna und Lea gemeinsam mit weiteren Personen Erben, gehört der Nachlass der Gemeinschaft. Das BGB behandelt den Nachlass als gemeinschaftliches Vermögen der und ordnet grundsätzlich eine gemeinschaftliche Verwaltung an. [7] Ein Anbieter kann deshalb die Zustimmung aller Erben oder den Nachweis verlangen, dass die handelnde Person alle Erben vertreten darf. PayPal beschreibt für ein Konto mit Guthaben ausdrücklich, dass bei mehreren Vertretern deren Bestätigung oder eine Vollmacht für die handelnde Person erforderlich sein kann. [8]
Datenschutz endet anders als das Erbrecht
Die gilt nach ihrem Erwägungsgrund 27 nicht für Verstorbener; die Mitgliedstaaten dürfen eigene Regeln für solche Daten schaffen. [9] In den Konten bleiben dennoch Daten lebender Menschen geschützt. In Thomas’ E-Mails und Direktnachrichten stehen weiterhin personenbezogene Daten lebender Absender, Empfänger, Freunde, Kunden oder Kollegen. Deren Schutz bleibt bestehen.
Der Bundesgerichtshof prüfte 2018 deshalb auch die Rechte der Kommunikationspartner. Er hielt die Bereitstellung der Nachrichten für die Erben im entschiedenen sozialen Netzwerk datenschutzrechtlich für zulässig, unter anderem wegen der vertraglichen Leistungspflichten und berechtigten Interessen der Erben; zugleich begrenzte er den Zweck auf die Kenntnisnahme der vorhandenen Inhalte durch die Erbengemeinschaft. [4] Die Entscheidung betrifft dieses Vertragsverhältnis. Für andere Anbieter bleiben Umfang des Zugangs, Nachweise und der zulässige Umgang mit Inhalten jeweils gesondert zu prüfen.
Auch das ist für Erben inzwischen ausdrücklich geregelt. § 4 im bestimmt, dass das Fernmeldegeheimnis der Wahrnehmung von Rechten gegenüber dem Anbieter nicht entgegensteht, wenn der Erbe oder eine andere berechtigte Person die Rechte des Endnutzers wahrnimmt. [10] Für Familie Berger bedeutet das: Der E-Mail- oder Kommunikationsanbieter darf eine berechtigte Erbenanfrage daher nicht pauschal mit dem Fernmeldegeheimnis abweisen. Er darf Identität, Erbenstellung, Vertretungsmacht und den Umfang der beantragten Maßnahme sorgfältig prüfen.
Das beseitigte den erbrechtlichen Zugang im Facebook-Verfahren ebenfalls nicht. [4] Angehörige bleiben dennoch an den Willen des Verstorbenen, an Rechte Dritter und an den Zweck ihrer Befugnis gebunden. Eine vorsorgende Regelung kann festlegen, welche Inhalte gesichert, gelöscht, an bestimmte Menschen übergeben oder dauerhaft privat gehalten werden sollen.
Fotos und Cloud-Daten: Das Gerät allein genügt nicht
Thomas’ Laptop und Smartphone können als körperliche Gegenstände in den Nachlass fallen. Für die darauf gespeicherten oder über sie erreichbaren Daten gelten zusätzlich Gerätesperre, Verschlüsselung, Cloudvertrag und Anbieterverfahren. Ein geerbtes Telefon verschafft Anna daher noch keinen lesbaren iCloud-, OneDrive- oder Google-Bestand.
Apple bietet einen Nachlasskontakt an. Diese Person benötigt den zu Lebzeiten erzeugten Zugriffsschlüssel und die Sterbeurkunde, um nach dem Tod Zugriff anzufordern. [11] Der freigegebene Umfang hat Grenzen: Apple nennt etwa Fotos, Nachrichten, Notizen, Dateien und Gerätesicherungen als mögliche Daten, schließt aber unter anderem gekaufte Medien, Abonnements sowie Passwörter und digitale Anmeldeschlüssel, sogenannte Passkeys, im aus. [11] Ein Nachlasskontakt kann der Familie damit die Fotos retten und trotzdem gerade die Zugangsdaten zu anderen Konten nicht liefern.
Fehlt der Nachlasskontakt, prüft Apple je nach Land Sterbeurkunde, Erbnachweis, Gerichtsbeschluss oder andere rechtliche Unterlagen; ein codegesperrtes und verschlüsseltes Gerät kann Apple nach eigener Auskunft nur durch Löschen und Wiederherstellen für eine neue Nutzung freigeben. [12] Die Familie kann damit rechtmäßig am Nachlass berechtigt sein und trotzdem an der Verschlüsselung des einzigen vorhandenen Datenbestands scheitern.
Google setzt mit dem Kontoinaktivität-Manager früher an. Ein Nutzer kann bis zu zehn Vertrauenspersonen bestimmen, bestimmte Datentypen zur Freigabe auswählen und eine Inaktivitätsfrist festlegen. [13] Ohne solche Einstellung kann Google in bestimmten Fällen mit Angehörigen oder Bevollmächtigten zusammenarbeiten und gegebenenfalls Inhalte herausgeben, verspricht aber keinen automatischen Zugang und gibt keine Passwörter oder Anmeldedaten heraus. [14]
Microsoft bietet für den Online-Speicher OneDrive eine vorbereitete Nachlassfreigabe namens „Digital Legacy“ an. Eine Vertrauensperson erhält damit schreibgeschützten Zugriff. [15] Für deutsche Kunden ohne vorbereiteten Zugang nennt Microsoft im Todesfall unter anderem Sterbeurkunde, Erbschein oder ein anderes gerichtliches Erbdokument sowie Ausweis und gegebenenfalls Vollmacht als erforderliche Unterlagen. [16] Bei jedem dieser Anbieter braucht die Familie daher andere Nachweise und erhält einen anderen Umfang an Daten.
E-Mail und soziale Netzwerke: Zentrale Schlüssel mit eigenen Regeln
Thomas’ E-Mail-Konto ist für die Familie besonders wertvoll, weil dort Bestellbestätigungen, Rechnungen, Vertragsnummern und Hinweise auf weitere Dienste liegen. Es ist zugleich ein Archiv der Kommunikation mit lebenden Menschen. Anna und Lea brauchen deshalb einen nachvollziehbaren Zweck: Verträge und Vermögen feststellen, wichtige Familienunterlagen sichern, anschließend über Aufbewahrung oder Löschung entscheiden.
Das BGH-Urteil von 2018 betrifft den Anspruch auf den vorhandenen Kontoinhalt bei einem sozialen Netzwerk. [4] Die aktuelle Hilfe von Meta weist gleichzeitig darauf hin, dass ein Konto im keine Anmeldung erlaubt, Meta keine Anmeldedaten herausgibt und die Anmeldung beim Konto einer anderen Person gegen die Meta-Richtlinien verstößt. [17] Erben müssen deshalb zwei Fragen getrennt klären: Was folgt aus der jeweiligen Rechtslage, und welche Nachweise fordert der Anbieter für den technischen Zugang? Anbieterbedingungen dürfen die Erben dabei nicht unwirksam benachteiligen. [4]
Anna und Lea sichern zuerst den Nachweis ihrer Erbenstellung und melden den Todesfall über den offiziellen Prozess. Sie beantragen präzise, was sie benötigen: Kontozugang, Datenkopie, Gedenkzustand oder Löschung. Sie vermeiden neue Posts und Nachrichten unter Thomas’ Namen. Bleibt ein begründeter Anspruch unerfüllt, gehört die weitere Durchsetzung in fachkundige rechtliche Hände.
Die E-Mail-Adresse darf nicht vorschnell gelöscht werden. Sie kann als Benutzername und Wiederherstellungskanal für Cloudspeicher, Shops, Zahlungsdienste und Abonnements dienen. Vor einer Schließung sollten die Erben deshalb die zugehörigen Verträge und Vermögenswerte geordnet ermitteln. Die Bestandsaufnahme muss innerhalb der erbrechtlichen Befugnisse und über die vorgesehenen Anbieterwege erfolgen.
Abonnements und Guthaben: Kleine Beträge, laufende Pflichten
Im Kontoauszug der Familie erscheinen monatliche Zahlungen für Video, Musik, Software, eine Zeitung und zusätzlichen Cloudspeicher. Die Erbenhaftung aus § 1967 BGB erfasst die vom Verstorbenen herrührenden Verbindlichkeiten. [6] In die Bestandsliste gehören wertvolle Konten und regelmäßig belastete Dienste. Sie sollte Preis, Zahlungsweg, Kündigungsfrist und die gewünschte Behandlung nach dem Tod nennen.
Guthaben folgen dem umgekehrten Weg. PayPal verlangt für die Schließung eines Kontos unter anderem ein Begleitschreiben, Sterbeurkunde und Identitätsnachweis; bei vorhandenem Guthaben kommen ein Erbschein, ein gerichtlich bestätigtes Testament, der amtliche Nachweis darüber, wer das Testament ausführt oder den Nachlass verwaltet sowie eine Vollmacht für den Todesfall und eine Auszahlungsanweisung in Betracht. [8] Das Geld ist damit praktisch erreichbar, wenn die Familie das Konto kennt und die erforderlichen Nachweise zusammenstellen kann.
Ein unbekanntes Guthaben bleibt leicht unentdeckt. Das BMJV empfiehlt deshalb schriftliche Festlegungen, aus denen Erben die genutzten Onlinedienste und die jeweils gewünschte Behandlung erkennen können. [2] Die Liste nennt den Anbieter, die Kontokennung und den vorgesehenen Nachlassweg. Ohne diese Angaben kann ein Guthaben trotz Erbenstellung unentdeckt bleiben.
Bitcoins im Nachlass: Sechsstelliger Wert, Schlüssel fehlt
Für Anna und Lea werden die Kontoauszüge zum ersten Hinweis. Thomas hat über mehrere Jahre insgesamt rund 118.000 Euro an eine Kryptobörse überwiesen. Seine E-Mails enthalten Kaufbestätigungen für Bitcoin. Nachdem die Familie das Konto gefunden hat, kann sie beim Anbieter den Nachlassprozess beginnen. Coinbase nennt dafür Sterbeurkunde, Nachlassdokumente, Lichtbildausweis und eine unterzeichnete Übertragungsanweisung. [18] Für den kleinen Restbestand im Kundenkonto existiert damit ein Nachlassverfahren.
Die Transaktionsübersicht nennt als Ziel für den größeren Teil eine externe Bitcoin-Adresse. Diese Adresse allein erlaubt keine Verfügung über die Bitcoin. Dafür braucht die Familie den privaten Schlüssel oder die Wiederherstellungsphrase. Die Bitcoin-Entwicklerdokumentation erklärt, dass private Schlüssel den Zugriff auf die einer Adresse zugeordneten Bitcoin ermöglichen und dass sich die Schlüssel einer Wallet aus einer gesicherten Ausgangsfolge wiederherstellen lassen. [1]
Die Hardware-Wallet allein hilft Anna und Lea deshalb nicht. Das Gerät schützt die Schlüssel vor fremdem Zugriff. Ohne Gerätecode, Sicherung oder Wiederherstellungsphrase kann es seinen rechtmäßigen Erben ebenso verschlossen bleiben. Die europäischen Aufsichtsbehörden warnten 2025 ausdrücklich, dass verlorene private Schlüssel den Zugang zu Kryptowerten dauerhaft und unwiderruflich beenden können. [19]
Die Erben sehen nun einen möglichen sechsstelligen Wert, können ihn aber nicht übertragen. Bei einer selbst verwalteten Bitcoin-Wallet gibt es keinen Anbieter, der nach Vorlage eines Erbscheins einen Ersatzschlüssel erzeugt. [19] Dasselbe Risiko betrifft andere selbst verwaltete Kryptowährungen. [19] Der geheime Schlüssel oder die Wiederherstellungsphrase muss deshalb geschützt und getrennt von der Kontenliste aufbewahrt werden. In der Liste genügt ein Hinweis auf den sicheren Aufbewahrungsort.
Eine offen zugängliche Wiederherstellungsphrase löst das Problem ebenfalls nicht. Wer sie findet, kann über die zugehörigen Kryptowerte verfügen. [1] Die Vorsorge muss den endgültigen Verlust für die Erben verhindern. Zugleich muss sie den Schlüssel vor Diebstahl zu Lebzeiten schützen.
Wenn Passwort und Erbnachweis nicht reichen
Thomas hatte wichtige Konten mit abgesichert. Das empfiehlt diese zusätzliche Barriere, weil ein erbeutetes Passwort allein dann keinen Zugang eröffnet. [20] Die Schutzwirkung bleibt nach dem Tod bestehen. Ein Passwort ohne Telefon, Sicherheitsschlüssel oder eine Authenticator-App, die laufend neue Anmeldecodes erzeugt, kann unbrauchbar sein.
Das BSI rät für den Verlust eines besitzbasierten Faktors, wenn möglich mehrere zweite Faktoren zu hinterlegen, etwa einen weiteren Sicherheitsschlüssel oder eine weitere Telefonnummer. [20] Google stellt zusätzlich einmal verwendbare Back-up-Codes bereit und empfiehlt, sie auszudrucken und sicher bei wichtigen Dokumenten aufzubewahren. [21] Ein Wiederherstellungscode gehört weder unverschlüsselt in die Kontenliste noch in eine offen zugängliche Schreibtischschublade. Seine Ablage braucht denselben Schutz wie ein Schlüssel zum Vermögen.
Die Mobilfunknummer ist ebenfalls Teil des Plans. Angehörige sollten wissen, bei welchem Anbieter sie geführt wird, weil Kündigung oder Abschaltung einen Wiederherstellungsweg beenden kann. Eine solche Kenntnis ersetzt keine Berechtigung zur Anmeldung. Sie verhindert, dass ein wichtiger Faktor verschwindet, bevor der Todesfall geordnet und der offizielle Anbieterprozess begonnen hat.
Die ersten Schritte der Erben
Unmittelbar nach dem Todesfall sollte die Familie digitale Spuren erhalten, ohne Konten aktiv unter dem Namen des Verstorbenen weiterzuführen. Geräte bleiben eingeschaltet oder werden sicher verwahrt, vorhandene automatische Sicherungen werden nicht durch übereilte Zurücksetzungen zerstört, und E-Mail-Adresse sowie Mobilfunkvertrag werden erst nach einer Bestandsaufnahme gekündigt. Damit bleiben Daten, Verträge und Wiederherstellungswege auffindbar. Technische Sperren dürfen dabei nicht umgangen werden.
Danach entsteht ein vorläufiges Verzeichnis aus Kontoauszügen, Kreditkartenabrechnungen, Zahlungen in App-Läden, gespeicherten Browser-Lesezeichen, Vertragsunterlagen und den Namen bekannter Anbieter. Jede Position erhält eine von vier Aufgaben: Daten sichern, Vertrag beenden, Guthaben übertragen oder Profil nach dem dokumentierten Wunsch behandeln. § 1967 BGB macht die Suche nach laufenden Belastungen ebenso wichtig wie die Suche nach Vermögen. [6]
Parallel beschafft die Familie Sterbeurkunde und einen Nachweis der Erbenstellung, etwa Erbschein oder notarielles Testament. Das BMJV weist darauf hin, dass ein notarielles Testament den Erbschein in bestimmten Fällen entbehrlich machen kann, während Anbieter für ihren Prozess eigene Nachweise prüfen. [2] Microsoft, PayPal und Coinbase veröffentlichen unterschiedliche Dokumentenlisten; eine einzige Unterlagenmappe beantwortet daher noch nicht jede Anbieterfrage. [16] [8] [18]
Eine Person führt die Korrespondenz und dokumentiert Datum, Antrag, übermittelte Nachweise, Antwort und Ergebnis. Bei einer Erbengemeinschaft braucht sie die erforderliche Zustimmung oder Vollmacht der weiteren Erben. [7] Ausweiskopien, Sterbeurkunden und Erbscheine werden nur über den offiziellen Anbieterweg und im verlangten Umfang übermittelt.
Anschließend legen Anna und Lea für jeden Dienst fest, was gesichert, beendet, übertragen oder gelöscht werden soll. Familienfotos können gesichert werden, bevor der Cloudvertrag endet. Ein soziales Profil kann in den Gedenkzustand wechseln oder gelöscht werden. Ein E-Mail-Konto bleibt bis zur abgeschlossenen Vertragssuche erhalten. Ein Kryptoplattformkonto wird über den Nachlassprozess übertragen. Eine selbst verwaltete Wallet wartet auf die dokumentierte Wiederherstellungsphrase.
Die Reihenfolge schützt auch vor unwiderruflichen Verlusten. Google weist darauf hin, dass nach einer Kontolöschung kein späterer Zugriff auf Gmail möglich ist und der Nutzername nicht erneut verwendet werden kann. [13] Eine Löschung gehört deshalb ans Ende der Prüfung: zuerst Anspruch und Zweck klären, dann benötigte Daten sichern, anschließend Guthaben und Verträge abwickeln und erst danach die endgültige Entfernung beauftragen. Für besonders persönliche Inhalte kann der dokumentierte Wille des Verstorbenen eine frühere Löschung vorgeben. Fehlt eine solche Anordnung, entscheidet die Erbengemeinschaft im Rahmen ihrer Befugnisse und unter Beachtung der Rechte lebender Kommunikationspartner.
So lässt sich der digitale Nachlass vorbereiten
Für Angehörige muss später auffindbar sein, welche Konten existieren, wer handeln darf und wo die nötigen Zugangsmittel liegen. Diese Angaben gehören auf mehrere, getrennt geschützte Dokumente und Speicherorte. So bleiben Konten auffindbar, Vollmachten verwendbar und geheime Schlüssel geschützt.
1. Eine Bestandsliste ohne offene Geheimnisse
Die Bestandsliste sollte für jeden wichtigen Dienst den Anbieter, die verwendete E-Mail-Adresse oder Kontokennung, den Zweck, den Zahlungsweg, vorhandenes Guthaben, den Ablageort wichtiger Daten und die gewünschte Maßnahme enthalten. Sinnvolle Maßnahmen lauten etwa „Daten sichern und Konto schließen“, „Profil in Gedenkzustand“, „Vertrag kündigen“, „Guthaben übertragen“ oder „Familienfotos an Lea übergeben“.
Die Liste sollte auch eigene Domains, Webseiten, App-Store-Konten, Werbekonten, Kundenportale, Bonusprogramme, Marktplätze, Spielebibliotheken und beruflich genutzte Dienste erfassen. Ihr Zweck ist Auffindbarkeit. Passwörter, private Schlüssel und vollständige Wiederherstellungscodes gehören in einen stärker geschützten Speicher.
Ein regelmäßiger Prüftermin hält Anbieter, Kontokennung, Vertrauensperson und gewünschte Behandlung aktuell. Eine veraltete Liste kann auf eine aufgegebene E-Mail-Adresse oder eine inzwischen gelöschte Plattform verweisen. Der Aufwand bleibt überschaubar, wenn die Liste nur den Weg zum Geheimnis dokumentiert und das Geheimnis selbst in einem Passwortmanager oder gesicherten Umschlag liegt.
2. Eine benannte Vertrauensperson mit klarem Auftrag
Die Vertrauensperson braucht einen konkreten Auftrag: Konten feststellen, laufende Verträge beenden, Familienunterlagen sichern, Vermögenswerte dokumentieren, Plattformen kontaktieren und persönliche Inhalte entsprechend der festgelegten Wünsche behandeln. Die Person muss nicht automatisch alleinige Erbin sein. Ihre rechtliche Rolle kann sich aus Vollmacht, Testament, Testamentsvollstreckung oder einem Auftrag der Erbengemeinschaft ergeben.
Eine allgemeine Bezeichnung wie „jemand aus der Familie kümmert sich“ lässt offen, wer gegenüber einem Anbieter handeln darf. Name, Ersatzperson, Umfang der Befugnis und Fundort der Unterlagen sollten feststehen. Bei mehreren Erben sollte geregelt sein, wer die Kommunikation führt und wie die übrigen Erben zustimmen.
3. Eine Vollmacht, die den Tod ausdrücklich überdauert
Eine kann der Vertrauensperson ermöglichen, schon vor dem Erbschein gegenüber Anbietern zu handeln. [22] Das aktuelle BMJV-Formular zur Vorsorgevollmacht enthält ausdrücklich Wahlfelder für elektronischen Post- und Fernmeldeverkehr, Kündigungen sowie die Geltung über den Tod hinaus. [22] § 672 BGB bestimmt ergänzend, dass ein Auftrag im Zweifel nicht durch den Tod des Auftraggebers erlischt. [23]
Für den digitalen Nachlass sollte die Vollmacht Konten, Cloudspeicher, elektronische Kommunikation, Verträge, Kündigungen, Datenanforderungen und Vermögenswerte ausdrücklich benennen. Anbieter können weiterhin Originale, Identitätsnachweise oder weitere Erbdokumente verlangen. Eine Vollmacht erzeugt außerdem keinen technischen Zugang. Bei größeren Vermögenswerten, mehreren Erben oder Konfliktpotenzial gehört die Formulierung in notarielle oder anwaltliche Beratung.
4. Wünsche im Testament festhalten
Das Testament kann festlegen, wer Erbe wird, wer den digitalen Nachlass verwalten soll, welche Person bestimmte Daten erhalten soll und welche Konten gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden sollen. Das BMJV weist darauf hin, dass Wünsche zum digitalen Nachlass in einem Testament ausgedrückt werden können und reine Einstellungen bei Onlinediensten die Formvorschriften des BGB im Zweifel nicht erfüllen. [2]
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden; Ort und Zeit der Niederschrift sollen angegeben werden. [24] Passwörter und wechselnde Kontenlisten eignen sich deshalb schlecht als Bestandteil des Testamentstextes. Das Testament oder ein Vorsorgedokument kann stattdessen auf den sicheren Aufbewahrungsort eines getrennten, aktualisierbaren Verzeichnisses verweisen. Dann muss bei einer Passwortänderung kein neues Testament geschrieben werden.
Plattformfunktion und Testament erfüllen verschiedene Aufgaben: Die Plattform regelt den technischen Zugang, das Testament den erbrechtlichen Willen. Die Festlegungen sollten zueinander passen. Apple weist selbst darauf hin, dass Nachlasskontakt und Erbschaftsplanung zusammenwirken können. [12]
5. Passwortmanager mit geprüftem Notfallzugang
Ein Passwortmanager bündelt starke, unterschiedliche Passwörter und kann den Erben den Überblick erleichtern. Einige Produkte bieten einen vorbereiteten Notfallzugang. Bitwarden erlaubt beispielsweise, eine Vertrauensperson zu benennen, eine Wartezeit festzulegen und Lesezugriff oder Kontoübernahme vorzusehen. [25] Die Einladung muss eingerichtet, angenommen und bestätigt sein; eine bloße Erwähnung des Namens in privaten Unterlagen aktiviert die Funktion nicht. [25]
Der Notfallkontakt im Passwortmanager und die rechtlich bevollmächtigte Person sollten bewusst aufeinander abgestimmt sein. Technischer Tresorzugang allein beantwortet nicht, welche Konten rechtmäßig eingesehen, gekündigt oder übertragen werden dürfen. Umgekehrt bleibt eine weit formulierte Vollmacht ohne Hauptpasswort, Notfallfreigabe oder Wiederherstellungsmöglichkeit praktisch schwach.
6. Wiederherstellungscodes und Kryptoschlüssel getrennt sichern
Wiederherstellungscodes, Sicherheitsschlüssel und Wiederherstellungsphrasen für Krypto-Wallets brauchen einen geschützten Ort außerhalb eines Online-Kontos. Möglich sind ein versiegelter Umschlag im Tresor, ein Bankschließfach mit gesicherter Zugänglichkeit oder eine professionell gestaltete geteilte Verwahrung. Die Bestandsliste vermerkt nur, wo und unter welchen Voraussetzungen das Material gefunden werden kann.
Der Plan sollte einen Test vorsehen. Die Vertrauensperson bestätigt, dass sie den Apple-Zugriffsschlüssel erhalten hat, den Notfallkontakt angenommen hat und den Fundort der Unterlagen kennt. Der Test öffnet keine privaten Inhalte. Er prüft lediglich, ob die Kette aus Hinweis, Berechtigung und Technik vollständig ist.
7. Anbieterfunktionen einzeln konfigurieren
Für Apple kann ein Nachlasskontakt mit Zugriffsschlüssel passen. [11] Für Google kann der Kontoinaktivität-Manager festlegen, wer welche Daten erhält. [13] Für OneDrive kann eine vorbereitete schreibgeschützte Digital-Legacy-Freigabe geeignet sein. [15] Für Facebook kann die Entscheidung zwischen Nachlasskontakt, Gedenkzustand und Löschung dokumentiert werden; eine spätere Anmeldung unter der Identität des Verstorbenen ist nach den Meta-Regeln ausgeschlossen. [17]
Einmal im Jahr sollten alle Einstellungen geprüft werden, weil Anbieter Funktionen, Datenumfänge und Nachweise ändern können. Der Stand dieses Beitrags ist der 27. Juli 2026. Eine Vorsorge aus dem Jahr 2026 bleibt nur wirksam, wenn sie nach einem Anbieterwechsel, einer neuen Telefonnummer, einer geänderten Erbfolge oder dem Austausch der Vertrauensperson angepasst wird.
Was gesichert ist, was empfohlen wird, was offen bleibt
Rechtlich gesichert: Der Bundesgerichtshof entschied für das Benutzerkonto in einem sozialen Netzwerk, dass der Nutzungsvertrag grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht und der Zugang die vorhandenen Kommunikationsinhalte umfasst. [4] Im Vollstreckungsfall zu diesem Benutzerkonto genügte eine umfangreiche PDF-Kopie nicht; der Titel umfasste den Zugang zum vollständigen Benutzerkonto. Er verlieh keine Befugnis, das Konto unter der Identität der verstorbenen Kontoinhaberin aktiv weiterzunutzen. [5] Die Entscheidungen legen keinen einheitlichen Ablauf für sämtliche Online-Dienste fest. Anbieterprozesse, Nachweise und technische Zugriffsformen sind je Dienst zu prüfen. § 4 TDDDG verhindert, dass das Fernmeldegeheimnis die Wahrnehmung von Endnutzerrechten durch Erben pauschal sperrt. [10] Nachlassverbindlichkeiten können laufende Online-Schulden einschließen. [6]
Praktisch empfohlen: Die Bestandsliste nennt Konten und Wünsche. Eine Vertrauensperson erhält eine Vollmacht über den Tod hinaus. Testament und Vorsorgedokumente bestimmen, wer welche Daten bekommen soll. Passwortmanager-Notfallzugang, Wiederherstellungscodes und Plattformfunktionen sichern den technischen Zugang. Das BMJV empfiehlt schriftliche Festlegungen zum digitalen Nachlass und nennt Testament sowie eine handlungsfähige Person als Vorsorgewege. [2] Ein zweiter Faktor, ein Zugriffsschlüssel oder ein privater Kryptoschlüssel muss separat erhalten bleiben. [20] [11] [19]
Plattformabhängig offen: Der konkrete Nachweis, die Bearbeitungsdauer, der verfügbare Datenumfang und die Form des Zugangs unterscheiden sich je nach Dienst. Apple schließt bestimmte Datenarten vom Nachlasskontakt aus, Google prüft nicht vorbereitete Anfragen im Einzelfall, Meta gibt keine Anmeldedaten heraus, Microsoft nennt eigene Dokumentenanforderungen, und Kryptoplattformen verwenden separate Nachlassprozesse. [11] [14] [17] [16] [18] Das BGH-Urteil zu einem sozialen Netzwerk beantwortet daher nicht jede technische und vertragliche Frage bei Cloud-, E-Mail-, Spiele- oder Kryptodiensten.
Was Anna und Lea geholfen hätte
Hätte Thomas vorgesorgt, fände Anna eine aktuelle Kontenliste. Lea ist als Vertrauensperson benannt und besitzt eine Vollmacht über den Tod hinaus. Der Apple-Nachlasskontakt ist eingerichtet, Googles Kontoinaktivität-Manager nennt die freizugebenden Daten, der Passwortmanager kennt einen bestätigten Notfallkontakt, und die Wiederherstellungscodes liegen getrennt versiegelt. Die Bitcoin-Wallet steht in der Liste, während ihre Wiederherstellungsphrase an einem anderen geschützten Ort liegt.
Die Familie müsste weiterhin Sterbeurkunde und Nachweise der Erbenstellung beschaffen, Anbieter kontaktieren, Verträge prüfen und gemeinsame Entscheidungen treffen. Eine aktuelle Liste, eine eindeutige Vollmacht und funktionierende Notfallzugänge würden ihr jedoch die Suche nach Konten und Zugangsmitteln ersparen.
Wer möchte, dass Angehörige später auf Fotos, Verträge oder Vermögenswerte zugreifen können, sollte heute eine Vertrauensperson benennen, die Konten erfassen und die technischen Schlüssel getrennt sichern. Erbrecht allein öffnet weder ein gesperrtes Telefon noch eine verschlüsselte Bitcoin-Wallet.
Quellen (25)
[1] Bitcoin Developer Guide – Wallets und private Schlüssel, Bitcoin Developer Documentation, abgerufen am 27. Juli 2026
[2] Erbrecht – Digitaler Nachlass, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 27. Juli 2026
[3] § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27. Juli 2026
[4] BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17, Bundesgerichtshof, abgerufen am 29. Juli 2026
[5] BGH, Beschluss vom 27. August 2020 – III ZB 30/20, Bundesgerichtshof, abgerufen am 29. Juli 2026
[6] § 1967 BGB – Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27. Juli 2026
[7] Bürgerliches Gesetzbuch – Erbengemeinschaft und Verwaltung des Nachlasses, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27. Juli 2026
[8] Wie kündige ich das PayPal-Konto einer verstorbenen Person?, PayPal, abgerufen am 27. Juli 2026
[9] Datenschutz-Grundverordnung – Erwägungsgrund 27, Europäische Union, abgerufen am 27. Juli 2026
[10] § 4 TDDDG – Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27. Juli 2026
[11] Einen Nachlasskontakt für deinen Apple Account hinzufügen, Apple, abgerufen am 27. Juli 2026
[12] Zugriff auf den Apple Account eines verstorbenen Familienmitglieds anfordern, Apple, abgerufen am 27. Juli 2026
[13] Kontoinaktivität-Manager, Google, abgerufen am 27. Juli 2026
[14] Anfrage bezüglich des Kontos eines verstorbenen Nutzers senden, Google, abgerufen am 27. Juli 2026
[15] Bewahren Sie Ihre digitale Legacyversion mit OneDrive auf, Microsoft, abgerufen am 27. Juli 2026
[16] Zugriff auf Outlook.com, OneDrive und andere Microsoft-Dienste nach einem Todesfall, Microsoft, abgerufen am 27. Juli 2026
[17] Eine verstorbene Person oder ein Facebook-Konto für den Gedenkzustand melden, Meta, abgerufen am 27. Juli 2026
[18] Beanspruchen Sie das Coinbase-Konto eines Verstorbenen, Coinbase, abgerufen am 27. Juli 2026
[19] Gemeinsame Warnung zu Kryptowerten – Verlust privater Schlüssel, Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), abgerufen am 27. Juli 2026
[20] Zwei-Faktor-Authentisierung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, abgerufen am 27. Juli 2026
[21] Mit Back-up-Codes anmelden, Google, abgerufen am 27. Juli 2026
[22] Vorsorge und Betreuungsrecht – Formular Vollmacht, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 27. Juli 2026
[23] § 672 BGB – Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27. Juli 2026
[24] § 2247 BGB – Eigenhändiges Testament, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27. Juli 2026
[25] Notfallzugriff, Bitwarden, abgerufen am 27. Juli 2026
Begriffe im Artikel (24)
- Bitcoin-Adresse
- Zeichenfolge, an die Bitcoin übertragen werden können; sie ist kein Zugangsschlüssel.
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- Deutsche Bundesbehörde für Fragen der Informations- und Cybersicherheit.
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Oberstes deutsches Gericht für Zivil- und Strafsachen.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
- Bundesministerium, das unter anderem für das Bürgerliche Gesetzbuch und rechtspolitische Fragen zuständig ist.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Zentrales deutsches Gesetzbuch für Privatrecht, Verträge und Erbrecht.
- Cloud
- Online-Speicher auf Servern eines Anbieters, auf den Geräte über das Internet zugreifen.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Verordnung der Europäischen Union zum Schutz personenbezogener Daten lebender Menschen.
- Erbengemeinschaft
- Mehrere Erben, denen der Nachlass bis zur Auseinandersetzung gemeinschaftlich zusteht.
- Erbschein
- Amtlicher Nachweis darüber, wer Erbe ist.
- Fernmeldegeheimnis
- Schutz des Inhalts und der näheren Umstände privater Telekommunikation.
- Gedenkzustand
- Besonderer Zustand eines Profils nach dem Tod, in dem Inhalte erhalten bleiben, aber keine Anmeldung möglich ist.
- Gesamtrechtsnachfolge
- Übergang des Vermögens mit Rechten und Pflichten als Ganzes auf den oder die Erben.
- Hardware-Wallet
- Gerät, das die geheimen Zugangsschlüssel zu selbst verwalteten Kryptowerten schützt.
- iCloud-Schlüsselbund
- Apples verschlüsselter Speicher für Passwörter, digitale Anmeldeschlüssel und Zahlungsdaten.
- Kryptobörse
- Online-Plattform, über die Kryptowährungen gekauft, verkauft oder verwahrt werden.
- Nachlassverbindlichkeiten
- Schulden und andere Verpflichtungen, die zum Nachlass gehören.
- Passwortmanager
- Programm, das Passwörter und andere Zugangsdaten verschlüsselt speichert.
- personenbezogene Daten
- Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.
- postmortale Persönlichkeitsrecht
- Schutz des Achtungsanspruchs und der Menschenwürde eines Menschen über den Tod hinaus.
- private Schlüssel
- Geheime kryptografische Schlüssel, mit denen über die zugehörigen Kryptowerte verfügt werden kann.
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
- Deutsches Gesetz zum Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten.
- Vollmacht über den Tod hinaus
- Vertretungsmacht, die nach dem Tod des Vollmachtgebers fortgelten soll.
- Wiederherstellungsphrase
- Folge von Wörtern, mit der eine Krypto-Wallet samt ihrer Schlüssel wiederhergestellt werden kann.
- Zwei-Faktor-Authentisierung
- Anmeldung mit zwei unabhängigen Nachweisen, etwa Passwort und Besitz eines Geräts.
